
Für Kommunen
Pflichten kennen, Vergaben absichern, Rechnungen prüfen
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Für kommunale Gebäude bringt es Termine, die in die Haushaltsplanung gehören: Die erste Stufe der Solarpflicht greift am 1. Januar 2027 für neue öffentliche Nichtwohngebäude; für bestehende öffentliche Gebäude folgt sie ab 2028 (über 2.000 m² Nutzfläche), 2029 (über 750 m²) und 2031 (über 250 m²). Für neue öffentliche Nichtwohngebäude kommen ab 2028 Nullemissionsstandard und Ökobilanz hinzu, für den Bestand schrittweise Mindesteffizienzstandards. Daneben gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaikpflicht bei grundlegender Dachsanierung, und die kommunale Wärmeplanung ist bis 30. Juni 2028 vorzulegen.
Pflichtenkalender für Ihren Gebäudebestand
Unseren Pflichtenkalender für kommunale Gebäude – welche Gebäudeklasse wann betroffen ist und was jetzt zu tun ist – erhalten Sie kostenfrei. Mit Ihrer Gebäudeliste ordnen wir Ihre Gebäude in einem Gespräch zu; den vollständigen Pflichtenkalender mit Bestandsaufnahme, Kosten- und Förderabschätzung erstellen wir zum Festpreis.
Vergabe-Check
Bevor eine Ausschreibung hinausgeht, lesen wir Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung, Pläne und Vertragsbedingungen und markieren, was später Nachträge auslöst. Unabhängig vom planenden Büro.
Rechnungs-, Nachtrags- und Kostenkontrolle
Sachlich und rechnerisch, mit Prüfbericht, fristgerecht für Skonto und Zahlungsläufe; die Kostenkontrolle als fortgeschriebene Übersicht für Verwaltung und Gemeinderat – so dokumentiert, dass sie auch gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt nachvollziehbar ist.
Fördermittel und Energieberatung
Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Kommunalrichtlinie: Wir ermitteln, was zu Ihrem Vorhaben passt, stellen die Anträge und begleiten die geförderte Umsetzung.
Planen und Bauen
Objektplanung Hoch- und Tiefbau, Ausschreibung und Vergabe, Bauleitung, SiGeKo, TGA-Planung, Ökobilanz – für Neubau, Generalsanierung und Rückbau kommunaler Gebäude: Schulen, Sporthallen, Schwimmbäder, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Feuerwehrhäuser
Vergabe
Wir bitten um Aufnahme in Ihre Bieterliste für Planungs- und Überwachungsleistungen. Unterhalb der Wertgrenzen der VwV Beschaffung ist auch ein Direktauftrag möglich; Leistungsbeschreibung, Leistungsumfang und Festpreis für Ihren Vergabevermerk liefern wir mit dem Angebot. Alle Leistungen zum Festpreis, für öffentliche Auftraggeber netto im Angebot.
Kontakt
Kay Döz, Inhaber · info@zet-consult.de – Sie erhalten innerhalb eines Werktags ein Festpreisangebot. Oder kurz per WhatsApp: +49 176 42623965