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Historisches Rathaus mit modernem Glasanbau

Für Kommunen

Pflichten kennen, Vergaben absichern, Rechnungen prüfen

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Für kommunale Gebäude bringt es Termine, die in die Haushaltsplanung gehören: Die erste Stufe der Solarpflicht greift am 1. Januar 2027 für neue öffentliche Nichtwohngebäude; für bestehende öffentliche Gebäude folgt sie ab 2028 (über 2.000 m² Nutzfläche), 2029 (über 750 m²) und 2031 (über 250 m²). Für neue öffentliche Nichtwohngebäude kommen ab 2028 Nullemissionsstandard und Ökobilanz hinzu, für den Bestand schrittweise Mindesteffizienzstandards. Daneben gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaikpflicht bei grundlegender Dachsanierung, und die kommunale Wärmeplanung ist bis 30. Juni 2028 vorzulegen.

Pflichtenkalender für Ihren Gebäudebestand

Unseren Pflichtenkalender für kommunale Gebäude – welche Gebäudeklasse wann betroffen ist und was jetzt zu tun ist – erhalten Sie kostenfrei. Mit Ihrer Gebäudeliste ordnen wir Ihre Gebäude in einem Gespräch zu; den vollständigen Pflichtenkalender mit Bestandsaufnahme, Kosten- und Förderabschätzung erstellen wir zum Festpreis.

Vergabe-Check

Bevor eine Ausschreibung hinausgeht, lesen wir Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung, Pläne und Vertragsbedingungen und markieren, was später Nachträge auslöst. Unabhängig vom planenden Büro.

Rechnungs-, Nachtrags- und Kostenkontrolle

Sachlich und rechnerisch, mit Prüfbericht, fristgerecht für Skonto und Zahlungsläufe; die Kostenkontrolle als fortgeschriebene Übersicht für Verwaltung und Gemeinderat – so dokumentiert, dass sie auch gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt nachvollziehbar ist.

Fördermittel und Energieberatung

Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg, Bundesförderung für effiziente Gebäude, Kommunalrichtlinie: Wir ermitteln, was zu Ihrem Vorhaben passt, stellen die Anträge und begleiten die geförderte Umsetzung.

Planen und Bauen

Objektplanung Hoch- und Tiefbau, Ausschreibung und Vergabe, Bauleitung, SiGeKo, TGA-Planung, Ökobilanz – für Neubau, Generalsanierung und Rückbau kommunaler Gebäude: Schulen, Sporthallen, Schwimmbäder, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Feuerwehrhäuser

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Vergabe

Wir bitten um Aufnahme in Ihre Bieterliste für Planungs- und Überwachungsleistungen. Unterhalb der Wertgrenzen der VwV Beschaffung ist auch ein Direktauftrag möglich; Leistungsbeschreibung, Leistungsumfang und Festpreis für Ihren Vergabevermerk liefern wir mit dem Angebot. Alle Leistungen zum Festpreis, für öffentliche Auftraggeber netto im Angebot.

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Kontakt

Kay Döz, Inhaber · info@zet-consult.de – Sie erhalten innerhalb eines Werktags ein Festpreisangebot. Oder kurz per WhatsApp: +49 176 42623965

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